EBG Soest e.V. Gesundheits- und Infektionsschutz

gültig vom 25.01.2021 bis 14.02.2021

            

Nachdem viele Kirchen und Gemeinden in den letzten Wochen und Monaten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten versucht haben, eine neue Normalität im Gemeindeleben zu erreichen, scheint der Herbst und Winter 2020/2021 wieder neue Herausforderungen mit sich zu bringen. Die EBG Soest bedankt sich sehr herzlich für alle engagierten Frauen, Männer, Kinder, Jugendliche sowie Senioren und bestätigt die bisherigen Konzepte und Impulse.

Die EBG Soest rät zu einem besonnenen Verhalten in Übereinstimmung mit den Vorgaben der örtlichen Gesundheitsbehörde und den Bestimmungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. 

Ziel der beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Gottesdienste und gemeindliche Veranstaltungen zu ermöglichen und das Infektionsrisiko zu minimieren, damit sie nicht zu Infektionsherden werden. Wichtig ist, dass Ansteckungsketten nachvollzogen werden können und dass die Ansteckungsgefahr eingedämmt werden kann.

Konkrete Maßnahmen für die Versammlungen

  1. Teilnahme und Eingangskontrolle

  • Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Raumgröße begrenzt. 
  • Der Einlass wird durch Ordner geregelt. Abstandslinien und Pfeile am Boden wurden angebracht. 
  • Eine Teilnahme am Sonntagsgottesdienst ist nur mit einer Voranmeldung ermöglicht.
  • Eine Anmeldung für die Bibelbetrachtung mittwochs um 19.00 Uhr und die Gebetsgemeinschaft freitags um 18:30 Uhr ist nicht notwendig. In der Regel wird die Raumkapazität bei diesen Veranstaltungen nicht überschritten.  Sollte es sich widererwartend anders verhalten, wird der Zutritt zum Gebäude für weitere Personen unterbunden um zu verhindern, dass die maximale Raumkapazität überschritten wird.
  • Besucherinnen und Besuchern mit Atemwegsinfektionen wird die Teilnahme nicht gestattet. Sie werden gebeten, auf Online-Gottesdienste auszuweichen. 
  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
  • Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Gemeindehaus untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 Meter zum Sitznachbar eines anderen Haushaltes/Hausstandes ist einzuhalten.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske im Gebäude bis zum zugewiesenen Platz ist erforderlich (medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken KN95/N95). Die Gottesdienstbesucher sind gehalten, auch am Sitzplatz die medizinischen Maske zu tragen.
  • Am Eingang werden durch Ordner Teilnahmelisten geführt, welche die Gottesdienstbesuchenden eintragen. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Aus Datenschutzgründen werden sie sicher verwahrt und nach adäquater Zeit vernichtet.
  1. Hygienemaßnahmen

  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch während des Gottesdienstes einzuhalten.
  • Im Eingangsbereich desinfizieren sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher die Hände. Die Gemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. Wenn kein Desinfektionsmittel beschaffbar ist, ist auch hygienisches Händewaschen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern in den Waschräumen möglich.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske außerhalb des Sitzplatzes ist erforderlich. Die Gemeinde stellt Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.
  • Die Waschbecken in den Toiletten werden zugänglich gemacht (Flüssigseife und Einmalhandtücher!).
  • Türen bleiben nach Möglichkeit geöffnet, um Schmierinfektionen zu vermeiden. Türgriffe und Handläufe, Bänke und Stühle sowie Toiletten werden nach jedem Gottesdienst gereinigt.
  • Ständer oder Tische mit Material zum Mitnehmen oder Ähnliches bergen ein potenzielles Infektionsrisiko und werden entfernt bzw. geleert.
  • Die Garderobe wird geschlossen, da eine Infektionsübertragung über die Kleidung nicht ausgeschlossen werden kann und da die Abstandswahrung hier nur schwer gewährleistet werden kann.
  • Die Räume werden über eine kontrollierte Raumbelüftung während der Veranstaltungen durchgehend gelüftet.
  1. Abstandswahrung

  • Auf dem Gemeindegelände und im gesamten Gebäude gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung muss mindestens 1,5 Meter betragen.
  • Das Betreten des Gemeindehauses wird durch Ordner organisiert.
  • Personen einer Hausgemeinschaft können ohne Abstand nebeneinandersitzen. Dafür werden bestimmte Sitzreihen/Sitzplätze vorgehalten. 
  1. Gottesdienst

  • Online-Gottesdienste werden als Alternative zum Präsenz-Gottesdienst beibehalten, um die Infektionsgefahr einzudämmen. Sie ermöglichen auch Kranken sowie Angehörigen von Risikogruppen die Teilnahme. Der Gottesdienst wird per Livestream übertragen und über die Website christen-soest.de sowie die Telegramgruppe geteilt.
  • Liedtexte werden zum Mitlesen über Beamer projiziert. Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. Auf Gemeindegesang wird verzichtet.
  • Von allen gottesdienstlichen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird Abstand genommen.
  • Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos nur mit Einzelkelchen und Abstand ausgegeben. Die Einzelkelche dürfen nicht rundgegeben werden, sondern jede/r Teilnehmende muss sich seinen Kelch nehmen ohne weitere Gegenstände zu berühren.
  • Die Kollekte wird nur am Ausgang zentral eingesammelt und es wurden Online-Spendenmöglichkeiten eingerichtet (QR-Code, Link, Paypal, …).
  • Um Menschenansammlungen zu vermeiden und aufgrund der Hygienemaßnahmen ist ein „Stehkaffee“ nicht möglich.
  1. Beerdigungen

  • Beerdigungen werden auf den Trauergottesdienst beschränkt. Es gelten die gleichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen wie für Gottesdienste. Termine werden in enger Absprache mit dem Bestatter festgelegt und nicht gesondert angemeldet. 
  1. Kindergottesdienst

  • Für das Kinderprogramm gelten die gleichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen wie für Gottesdienste. Die Gemeindeleitung prüft, ob es vor Ort praktikabel ist, ggf. Alternativangebote an der frischen Luft oder online bereitzustellen. Regelungen vor Ort sind zu beachten, da eine öffentliche Rechtfertigung gewährleistet sein muss. 
  • Besonders gefährdete Personen dürfen weder Kindergottesdienst noch Kinderbetreuung durchführen. 
  1. Kleingruppen | Hauskreise | Kinder- und Jugendarbeit

  • Für Treffen von Gruppen in Gemeinderäumlichkeiten (Kleingruppen, Gebetsgruppen, Arbeitsgruppen, Teams, etc.) gelten dieselben Regeln wie für Gottesdienste und Veranstaltungen.
  • Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, empfehlen wir, keine Gruppen zu besuchen. Damit die Verbundenheit gewährleistet ist, können sich Teilnehmer der Risikogruppe über Video oder Telefon zuschalten oder eine Zweierschaft mit jemandem aus einer Gruppe pflegen.